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Anhänger Aufenthalt

Die Einsätze des THWs dauern oft länger als ein paar Stunden. Gerade die Aufträge an die Fachgruppe Wasserschaden-Pumpen müssen oft stationär und langandauernd abgearbeitet werden, wie bei einer Havarie einer Abwasserleitung im Februar 2023 oder die Unterstützung bei den Waldbränden im Sommer 2022.

 

Nicht immer stehen hierfür ein beheizter Aufenthaltsraum und eine annehmbare Toilettenanlage zur Verfügung. Im Sommer ist zwar mit Pavillons grundsätzlich ein beschatteter abgegrenzter Bereich sichergestellt, allerdings kommt diese Maßnahme im Winter oder bei Wind, Regen bzw. Kälte schnell an ihre Grenzen. Fahrzeuge, beispielsweise Mannschaftstransportwagen (MTWs), als Aufenthaltsraum zu nutzen, behindert erheblich die Logistik. Eine hervorragende Lösung würde sich durch einen separaten PKW-Anhänger ergeben. Mit einem permanenten Aufbau aus witterungsbeständigem Material, einem Fenster und einem Elektroanschluss für Heizung und Licht sind wesentliche Anforderungen mit überschaubarem Aufwand erfüllt. Zusätzlich steht der Aufenthaltsraum sofort nach Ankunft an der Einsatzstelle zur Verfügung. Drei MTWs können als Zugfahrzeug eingesetzt werden. In Kombination mit einem separat abgetrennten und zugänglichen Bereich könnten auch wesentliche natürliche Bedürfnisse zum Beispiel mittels einer (integrierten) Campingtoilette befriedigt werden.

 

Das Bild zeigt einen Toilettenanhänger des THW Stralsund mit origineller Beklebung. Vorstellbar wäre auch eine Variante aus zwei einzelnen Anhängern. PKW-Anhänger sind im Unterhalt finanziell überschaubar, wobei eine dauerhafte Patenschaft über eine Förderung zusätzliche Sicherheit bieten würde.

 

Zum Vergleich: Die Bundesanstalt THW hat Einmannzelte mit einem Trockenklo beschafft. Neben der unkalkulierbaren Wind-/Sturmbelastbarkeit zeichnen sich diese durch lichtdurchlässiges Wandgewebe sowie einem sehr materialaufwändigen und klein geschnittenen Auffangbehälter aus. Von der Helferschaft wurde diese Lösung als „nicht praxistauglich“ eingestuft. Es besteht somit erheblicher Handlungsbedarf.

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Veröffentlichung

Di, 05. März 2024

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